Waldbrandgefahrenstufen
Die Waldbrandgefährdung wird in Brandenburg in fünf Gefährungsstufen eingeteilt. Je nach Grad der Gefährung werden die Stufen von der örtlichen Forstbehörde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst heraus gegeben.
Die Ausgabe der Stufen erfolgt nach gründlicher Überprüfung von Feuchtigkeitswerten und vorhergesagter Witterung.
Gefährdungsstufe 1 | sehr geringe Gefahr |
Gefährdungsstufe 2 | geringe Gefahr |
Gefährdungsstufe 3 | mittlere Gefahr |
Gefährdungsstufe 4 | hohe Gefahr |
Gefährdungsstufe 5 | sehr hohe Gefahr |
Das Land Brandenburg und auch der Landkreis Havelland ist nach internationalen Standards in die höchste Waldbrandrisikistufe eingeordnet (vergleichbar mit Gebieten Südeuropas).
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen ist in Wäldern bzw. in der Nähe, das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen), außerhalb einer von den Forstbehörden genehmigten Feuerstelle, das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten.
Auszüge aus dem brandenburgischen Waldgesetz
- § 23 Umgang mit Feuer
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
- § 37 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Wichtig: Eine frühzeitige Meldung von Waldbränden ist sehr wichtig. Sollten Sie einen Brand oder eine unklare Rauchentwicklung gesichtet haben, wählen Sie bitte unbedingt den Notruf 112 der Feuerwehr!
Hier erfahre Sie die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen für das Land Brandenburg!
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