Helm-Kennzeichnungen
Funktion |
Kennzeichnung |
Anforderungen |
Truppmann & Truppführer |
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Feuerwehrmitglieder mit einer Truppman- oder Truppführerausbildung ohne Sonderausbildung tragen keine besonderen Helmkennzeichnungen.
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Atemschutzgeräte-Träger |
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Feuerwehrmitglieder mit abgeschlossener Atem-schutzgeräteträgerausbil- dung sind durch ein "A" auf der Frontseite des Helmes gekennzeichnet.
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CSA-Träger |
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Feuerwehrmitglieder mit abgeschlossener ABC-Grundausbildung (auch auf Kreisebene) sind durch ein "C" auf der Frontseite des Helmes gekennzeich- net.
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Sanitätshelfer |
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Feuerwehrmitglieder mit abgeschlossener Sanitätshelfer-Ausbildung bzw. gleich- oder höherwerti- ger Ausbildung sind durch einen blauen Punkt auf der Frontseite gekennzeich- net. (Keine gesetzl. Vorschrift in Brandenburg, Orientierung an anderen Bundesländern.
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Gruppenführer |
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Feuerwehrmitglieder mit einer abgeschlossenen Gruppenführerausbildung (FIII), tragen auf beiden Seiten des Helmes jeweils einen roten Streifen.
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Zugführer |
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Feuerwehrmitglieder mit einer abgeschlossenen Zugführerausbildung (FIV), tragen auf beiden Seiten des Helmes jeweils zwei rote Streifen.
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Amtswehrführer & Verbandsführer |
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Durch einen durchgehen- den roten Streifen am Helm ist die abgeschlossene Aus- bildung zum Verbandsfüh- rer (FVI) gekennzeichnet.
Weitere Voraussetzung ist die Ausübung der Dienststellung des Amtswehrführers oder stellv. Amtswehrführers.
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Kreisbrandmeister& Landesbrand-direktor |
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Der Kreisbrandmeister und der Landesbranddirektor sind durch zwei durchgehende rote Streifen am Helm gekenn-zeichnet. |